Hercleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau, Herkulesstaude)
-bei Berührung mit wenig behaarter Hau verursacht sie schon Beschwerden,
-der Saft wird in Verbindung mit Sonnelicht zu Kontaktgift und führt
je nach Lichtintensität zu Reizungen, Entzündungen bis hin zu Verbrennungen 3. Grades,
-die Furocumarine im Saft sind erbgutverändernd und zellschädigend (Inhalation bei mech. Bekämpfung).
Da überwiegend wasserführende Areale von H.m. besiedelt werden in denen ein Einsatz von PSM* ausgeschlossen ist, bleibt dort nur mechanische Eindämmung mit Heißdampf bzw. eine phytotoxische
Überversorgung mit geeigneten Substraten. Bei personellem Einsatz ist zu bedenken, dass freigesetzter Pflanzensaft uU inhalativ wirken könnte, bei maschinellem Einsatz durch z.B. Befräsen könnte
ein überbordender Eintrag der Furocumarine sich auch negativ auf die Mikroorganismen im Wasser auswirken. Das Bild des Wurzeballens belegt, dass die Pflanzen nach Schnitt/Mulchen sofort
regenerieren: Innerhalb weniger Wochen nach der Entfernung der oberirdischen Pflanzenteile/Samenstände - bis zu 30.000 Samen/Pflanze sollten nicht über Gräben weiterttransportiert werden -
bildet H.m. in niedrigerer Höhe neu Blütenstände aus. Den Wurzelballen, wie im Bild auszustechen, generiert Austrieb aus den verbleibenden Schnittstellen der Wurzeln. Vgl. Wurzelreste von
beispielsweise Löwenzahn, JKK etc.
Allerdings bietet der hohle Stengel auch Raum zur Befüllung.
Hochdruck-Heißdampf-Injektion (8bar/170°C) in den Wurzelbereich leitet zwar ein Absterben ein, aber dieses Verfahren ist für den Anwender dann doch zu gefahrenträchtig. Daraus verwenden wir einen bestimmten streufähigen Dünger* zur Befüllung der gekürzten Triebe, füllen mit Wasser auf und leiten somit ein Absterben ein. Kontrollen bei unseren Versuchspflanzen ergaben, dass nur große Exemplare mit langen Wurzeln, über Rameten an deren Enden wieder ausgetrieben haben. Eine entsprechende Nachbehandlung dieser Austriebe, war erforderlich.
*Details hierzu auf Anfrage. Der Einsatz eines Düngemittels zur Bekämpfung einer Pflanze unterliegt den Regelungen der PSM-Verordnung, darf nur
von sachkundigen Personen mit Zulassung s.o. durchgeführt werden.